Steuertipp: Brillenkauf kann Steuervorteile bringen
Brillen können von der Steuer abgesetzt werden, wenn der zumutbare Eigenanteil für außergewöhnliche Belastungen überschritten ist. Der zumutbare Betrag hängt allerdings vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamteinkommen von 40.000 Euro liegt der zumutbare Eigenanteil bei 400 Euro, berechnet der Verband der Lohnsteuerhilfevereine. (LIV Dez,2013)
Alkohol reduziert die Tränenflüssigkeitsmenge
'Das in alkoholischen Getränken enthaltene Ethanol stört den natürlichen Tränenfilm des Auges' , informiert die Deutsche Ophtalmologische Gesellschaft unter Berufung auf eine spanische Studie. Insbesondere bei Nachtfahrten mache sich dies bereits ab dem ersten Bier negativ bemerkbar. ('mi'Nov2014)